Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Harburg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Harburg

In Harburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
https://www.landkreis-harburg.de/

Schlossplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 6570
Telefax: 04171 657168
E-Mail: info@stadt-winsen.deHomepage: htt­p://ww­w.win­sen.de

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Harburg

Voraussetzungen für die Beantragung in Harburg

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Kosten für die Beantragung in Harburg

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Harburg

Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag auch 14.00 – 16.00 Uhr
Meldeamt Dienstag auch ab 7.00 Uhr
Donnerstag auch 15.00 – 18.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Harburg

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis
Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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